Verschuldet ein Verkehrsteilnehmer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug, steht der Unfallverursacher in der Pflicht, den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen (§§ 249 BGB). Der Haftpflichtversicherer muss alle Kosten übernehmen, die dem Geschädigten durch das Unfallereignis entstehen. Dafür ist es wichtig, ein Haftpflichtgutachten erstellen zu lassen, um die Schadensersatzforderungen geltend machen zu können. Da der Geschädigte in der Pflicht steht, den entstandenen Schaden nachzuweisen und zu beziffern. Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges und rechtssicheres Gutachten mit Sicherung von Beweisen, Feststellung des Schadenumfangs, Wertminderung, Reparaturkosten sowie Rest- und Wiederbeschaffungswert.
Wir werten Unfallspuren aus, analysieren die entstandenen Schäden und rekonstruieren den Unfallhergang. Versteckte Beschädigungen erkennen wir durch unseren geschulten Blick. Unsere zertifizierten Sachverständigen sorgen für eine optimale Beweissicherung – so sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.